Unter Luftdichtheit versteht man allgemein das Verhindern des Durchströmens von Luft durch die Bauteile. Um die Luftdichtheit eines Gebäudes zu gewährleisten, müssen konstruktive Maßnahmen getroffen werden. Prüfung der Gebäudehülle auf Luftdichtheit durch die Außenbauteile.
Warum wird es geprüft ?
Um das unkontrollierte Eindringen von "kalter" Außenluft in das Gebäude, bzw. von "feuchtwarmer" Innenluft in die
Gebäudekonstruktion und die unkontrollierte Wärmelüftungsverluste zu verhindern.



Gründe, die für eine luftdichte Gebäudehülle sprechen
1. Reduzierung des Heizenergieverbrauchs
Besonders im Winter findet durch die große Temperaturdifferenz zwischen Gebäudeinnerem und Umgebung ein Luftaustausch aufgrund des thermischen Auftriebs statt. Die gewärmte Innenluft strömt im oberen Teil des Gebäudes durch Undichtheiten der Gebäudehülle nach außen (Exfiltration), während im unteren Teil des Gebäudes kalte Luft durch die undichte Gebäudehülle nachströmt (Infiltration). Für ein angenehmes Wohnklima muss die nachströmende kalte Luft aufgewärmt werden, so dass durch diesen ungewollten Luftaustausch mehr als nötig geheizt wird. Als Folge
davon erhöhen sich die Heizkosten.
2. Sommerlicher Wärmeschutz (Überhitzung)
Nach dem Motto "Was gut ist gegen Kälte ist auch gut gegen Hitze" bleiben gut gedämmte Häuser an heißen Sommertagen innen um 3°-5° C kühler als die Außen-temperatur. Kann jedoch die Außenluft - oder sogar die heiße Luft unter den Dachziegeln - in das Haus gelangen, kann es im Haus sogar
wärmer sein als draußen.
3. Vermeidung von Zuglufterscheinungen
Durch thermischen Auftrieb (siehe Punkt 1) oder durch Windeinfluß kann es zu Unbehaglichkeit aufgrund nachströmender Kaltluft kommen, die sich durch Zuger-scheinungen oder Kaltluftseen (kalte Luft im Fußbereich) bemerkbar machen. Mit einer luftdichten Gebäudehülle kann diese Problematik
vermieden werden.
4. Verbesserung der Luftqualität und der Wohnqualität für Allergiker
Eine luftdichte Hülle um jede einzelne Wohnung verhindert, daß aus angrenzenden Wohnungen oder den Kellerräumen "schlechte" Luft in den Wohnbereich gelangt. Es wird vermieden, dass geruchs-, staub- oder schimmelpilzbelastete Luft sich ungehindert ausbreitet. Belastete Luft vermindert die Luftqualität. Für Allergiker ist es besonders wichtig, daß die Gebäudehülle luftdicht ist. Bei einer undichten Gebäudehülle treten Schadstoffe, die über Spezialfilter in den Zuluftelementen der Lüftungsanlage herausgefiltert werden sollen, in das Gebäude ein. Der unkontrollierte Luftaustausch
senkt die Wirkung der Spezialfilter.
5. Verbesserter Schallschutz
Eine undichte Gebäudehülle führt zu einer höheren Schall (Lärm-) belastung der Bewohner. Durch Fugen und Ritzen, die mit Luft durchströmt werden, kann sich der Schall ausbreiten.
Lärmbelastung senkt die Wohnqualität.
6. Vermeidung von Bauschäden
Aufgrund des thermischen Auftriebs tritt warme Luft durch die undichte Gebäudehülle nach außen und kühlt sich auf diesem Weg ab. Da warme Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann als kalte Luft, wird aufgrund der Abkühlung Kondensat in der Baukonstruktion ausfallen. Es entstehen feuchte Bereiche, die zu Schimmelpilzbildung führen und
Bauschäden verursachen können.
7. Optimale Betriebsbedingungen für Lüftungsanlagen
Ein ordnungsgemäßer Betrieb einer Lüftungsanlage kann bei einer undichten Gebäudehülle nicht gewährleistet werden. Es kann, je nach Leckageverteilung zu einem "Lüftungskurzschluß" kommen, d.h. Leckagen in den Ablufträumen wirken als Zuluftöffnungen, so daß die geplanten Zuluft- und Überströmräume nicht mehr bzw. unzureichend belüftet werden. Besonders problematisch ist dies bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Die Luft gelangt nicht über den Wärmetauscher und kann somit für die Wärmerückgewinnung nicht genutzt werden. Nur eine luftdichte Gebäudehülle
gewährt den optimalen Betrieb der Lüftungsanlage!
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Was wird geprüft?
Die luftdichte Ausführung von Außenbauteilen, wie z.B. Dachkonstruktionen und Fensteranschlüsse. Der Luftstrom durch Gebäudefugen darf nur so groß sein, dass das vorhandene Raumluftvolumen des Hauses bei einer vergleichbaren Windstärke von 5 - 6 Beaufort nur maximal 3 mal pro Stunde, bei vorhandenen Be- und Entlüftungsanlagen maximal 1,5 mal pro Stunde ausgetauscht wird.
Wie wird es geprüft?
Mit Hilfe eines Ventilators, der einige 1000 m3 Luft in der Stunde fördern kann, wird eine Druckdifferenz zwischen dem Gebäudeinneren und der Außenluft aufgebaut. Durch die Undichtheiten in der Gebäudehülle strömt dabei umso mehr Luft, je größer diese sind. Geeignete Messinstrumente erfassen diesen Luftstrom, der Auskunft über die Größe der Undichtheiten gibt. Die "Arbeitsdrücke" sind vergleichbar mit Werten, die bei Windgeschwindigkeiten von 5-6 Beaufort auch unter natürlichen Verhältnissen auftreten. Es ist daher keine Beschädigung des Gebäudes zu befürchten.
Kosten für ein Einfamilienhaus
(Anfahrt bis 30 km)
Festpreis:
300,00 Euro (zzgl. MwSt.)
Umfang:
Durchführung der Messung entsprechend DIN EN 13829
Bestimmung der Luftwechselrate n50
stichpunktartige Leckageortung
Erstellung eines Zertifikates mit Prüfprotokoll
Ingenieurbüro Klaus Waldvogel - Inhaber Dipl. Ing. Klaus Waldvogel - Bungenstraße 2 - 21683 Stade
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