Die Förderungen beziehen sich im Wesentlichen auf Wohn- und Gewerbeobjekte und werden durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angeboten. Es handelt sich hierbei um zinsgünstige Darlehen und/oder Zuschüsse. Die Fördermittel beziehen sich auf Kauf, Neu- und Umbaumaßnahmen, sowie auf die Energieberatung und die energetische Modernisierung von Bestandsbauten. die Anforderungen und Leistungen der Förderungen werden In den einzelnen Programmen nach Wohn- und Gewerbeobjekten unterschieden.
Dipl. Ing. Klaus Waldvogel berät zum Thema Fördermittel
Für Wohngebäude betragen die Zuschüsse für die reine Gebäudeenergieberatung 300,00 € bzw. 360,00 €. Darüber hinaus werden weitere Zuschüsse bei Inanspruchnahme der Beratung zu möglichen Stromeinsparungen und die Erstellung von Thermografieaufnahmen und -beschreibung angeboten. Die Zuschüsse für die Energieberatung können für Wohngebäude beantragt werden, für die bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt direkt an den Berater.
Für Gewerbeobjekte können seit Februar 2008 im Rahmen des Energieeffizienz-programm der KfW-Mittelstandsbank Zuschüsse für eine Energieberatung beantragt werden. Es wird hierbei in Initial- und Detailberatung unterschieden. Für die Initialberatung beträgt der Zuschuss 80 % (maximale Bemessungsgrundlage 1.600 Euro), für die Detailberatung beträgt der Zuschuss 60 % (maximale Bemessungs-grundlage 8.000 Euro).
Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle können durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert werden. Mit der Durchführung der von der KfW vorgegebenen, bzw. durch einen zugelassenen Sachverständigen empfohlenen Maßnahmenpakete (z.B. Wände + Dach + Fenster) können zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen beantragt werden. Für Einzelmaßnahmen (nur Wände, nur Dach, nur Fenster) können zinsgünstige Darlehen beantragt werden.
Die Darlehenshöhe beträgt für die förderfähigen Investitionskosten maximal 50.000 Euro je Wohneinheit. In Abhängigkeit der Finanzierungsbedingungen beginnt der Darlehenszins (Stand vom 08.05.2008) mit 2,37 bzw. 3,14 % eff. Mit einem entsprechend hohen Modernisierungsaufwand ist es möglich, zusätzlich zu dem zinsgünstigen Darlehen einen Teilschulderlass in Höhe von 5 bis 12,5 %, in Einzelfällen bis 20 % zu beantragen.
Die Zuschüsse beziehen sich ebenfalls auf die förderfähigen Investitionskosten von maximal 50.000 Euro je Wohneinheit und können davon zwischen 5 % und 17,5 % betragen.
Werden die Beratungs- und Planungsleistungen bei den Sanierungsmaßnahmen durch eine fachgerechte Baubegleitung ergänzt, so können diese Maßnahmen zusätzlich mit einem Beratungszuschuss gefördert werden. Diesen Beratungszuschuss können jedoch nur Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern beantragen. Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten, höchstens jedoch 1.000 Euro je Wohneinheit.
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Die Erneuerung und Erweiterung von Heizanlagen kann durch Fördermittel unterstützt werden. Es handelt sich hierbei entweder um ein zinsgünstiges Darlehen bzw. nicht zurückzahlbare Zuschüsse, oder um eine Kombination aus Darlehen und Zuschuss.
Im Rahmen der Anlagentechnik werden gefördert:
Neben der Energieberatung und energetischen Modernisierung können auch für weitere Maßnahmen Fördermittel beantragt werden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um zinsgünstige Darlehen für:
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