Klaus Waldvogel | Ingenierbüro für Bauleistungen u. Beratung

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Energiesparende Geräte im Haushalt

Energieausweis & Energiepass

In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energiebedarf von Gebäuden und deren Nutzer meist Bedarf eine unbekannte Größe. Das ändert jetzt der Energiepass.

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Energiebedarf des Gebäudes
Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes

Energiesparende Geräte im Haushalt

Energieausweis für Gebäude kommt

Das Bundeskabinett hat am 27.06.2007 den Maßgaben des Bundesrates zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zugestimmt und somit die EnEV 2007 beschlossen. Die Verordnung soll noch im Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und tritt dann am 01.10.2007 in Kraft. Damit wird dann wie folgt geregelt:

  • Ausweiserstellung für alle beheizte und gekühlten Gebäude, sowie öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr (nicht für Gebäude unter 50m² Nutzfläche, denkmalgeschützte Gebäude oder Ferienhäuser).
  • Ausweiserstellung nur bei Nutzerwechsel, hierbei für potentielle Käufer, bzw. Mieter bei Neubau, Verkauf, Vermietung, Leasen. Oder im Rahmen von Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen, für die sowieso eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs zu erfolgen hat.
  • Ausweiserstellung für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ab dem 01.07.2008.
  • Ausweiserstellung für jüngere Wohngebäude ab dem 01.01.2009.
  • Ausweiserstellung für Nichtwohngebäude ab dem 01.07.2009.
  • Wahlfreiheit zwischen verbrauchsbasiertem und bedarfsbasiertem Energieausweis bis zum 01.10.2008. Danach ist die Ausweiserstellung für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, nur als Bedarfsausweis zulässig (Ausnahme: beim Bau oder einer späteren Modernisierung wurde das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutz-
    verordnung von 1977 erreicht).
  • Erhebung der Gebäudedaten zur Ausweiserstellung durch eine Begehung des Sachverständigen vor Ort, oder durch Erhebung durch den Eigentümer.
  • Gültigkeitsdauer der Ausweise in der Regel 10 Jahre.

Der Inhalt ist sorgfältig und nach bestem Wissen erstellt worden. Wir übernehmen keinerlei Haftung für eventuell falsche oder missverständliche Darstellungen. Im Zweifel sind die Originaltexte, wie von Bundesregierung und Bundesrat veröffentlicht, maßgeblich.


Warum ein Energieausweis & Energiepass?

Der sparsame und effiziente Umgang mit Energie ist unabdingbare Voraussetzung für eine sichere und kostengünstige Energieversorgung. In gleichem Maße werden auch Ressourcen und Klima geschont. Die jetzige Novelle der EnEV geht einen weiteren Schritt in die Richtung, den Energieverbrauch zu senken. Die künftigen Energieausweise mit ihren Modernisierungsempfehlungen setzen einen wichtigen Anreiz zur energetischen Sanierung. Mit den Neuregelungen wird die EnEV zu einem zentralen Element der Energieeffizienz- und der Klimapolitik der Bundesregierung weiterentwickelt. Mieter und Käufer können künftig auf einen Blick einen Eindruck bekommen, welche Kosten sie für Heizung und Warmwasser zu erwarten haben. Energieeffiziente Gebäude sind damit klar im Vorteil."


Kosten für den Energieausweis & Energiepass:
Kosten für den Energieausweis & Energiepass: Die Kosten für die Ausweiserstellung sind im Wesentlichen von der Gebäudeart (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) abhängig. Bei den Wohngebäuden muss noch zwischen Ein-/Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen unterschieden werden.
Weiterhin ist die Bewertung nach dem Energiebedarf oder dem Energieverbrauch zu berücksichtigen.

Für den Bedarfs-Energieausweis eines Ein-/Mehrfamilienhauses betragen die Kosten in der Regel zwischen 250,00 und 350,00 Euro zzgl. MwSt. Hierbei ist zu berücksichtigen, ob eine Begehung vor Ort erfolgt, oder ob die vollständigen Unterlagen zur Datenerhebung zur Verfügung gestellt werden können. Für den Verbrauchs-Energieausweis eines Ein-/Mehrfamilienhauses betragen die Kosten in der Regel zwischen 80,00 und 120,00 Euro zzgl. MwSt.

Für Wohnanlagen und für Nichtwohngebäude werden die Kosten auf Anfrage benannt.

Ja, Energieausweis & Pass anfrage!


Nützliche Links

Energiepass - Allgemeines
EnEV 2007 - Kurzfassung
Fragen und Antworten

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